Krebsvorsorge
und
Krebsnachsorge
Krebs ist mittlerweile keine Altersfrage mehr
geworden. Ab dem 20. Lebensjahr wird 1 mal im
Jahr eine Krebsvorsorge durchgeführt. Durch
diese Untersuchung kann frühzeitig eine Erkrankung bzw.
ein Vorstadium einer Krebserkrankung des Gebärmutterhalses, der Gebärmutter als auch den Ovarien festgestellt
werden und lässt sich dadurch in den meisten Fällen
frühzeitig behandeln.
Im Rahmen der Krebsvorsorge wird ein
Vaginal-Abstrich entnommen und zytologisch
nach Papanicolou beurteilt.
Ab dem Alter von 30 Jahren haben gesetzlich versicherte Frauen neben der gynäkologischen Krebsvorsge ab 20 Jahren auch einen Anspruch auf jährliche Untersuchungen zur Früherkennung von Brustkrebs und Hautkrebs.
Ab dem Alter von 50 Jahren kann man zusätzlich zu den Krebsfrüherkennungsuntersuchungen ab 20 und 30 jährlich eine Dickdarm- und Rektumuntersuchung als Früherkennungsmaßnahme für Darmkrebs (Kolonkarzinom) durchführen lassen. Ab diesem Alter steigt das Erkrankungsrisiko deutlich an.
Es handelt sich hierbei um zwei Untersuchungen:
Ab dem 55. Lebensjahr besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Untersuchung zur Früherkennung von Darmkrebs (Kolonkarzinom) wahrzunehmen.
Hierfür kann man sich zwischen zwei Möglichkeiten entscheiden:
Ab dem 50. bis zum 69. Lebensjahr haben sie außerdem Anspruch, im Rahmen der Brustkrebsfrüherkennung, ein Mammographiescreening (alle 2 Jahre) durchführen
zu lassen. Werden frühzeitig auffällige Befunde
diagnostiziert, kann dies in den meisten Fällen dauerhaft geheilt werden.
Krebsnachsorgeuntersuchung
wird nach Art und Weise der Erkrankung in
regelmäßigen Kontrollabständen durchgeführt.
Anfänglich durch das Krankenhaus und
behandelnden Gynäkologen, später dann nur
noch durch ihren behandelnden Arzt.